Ausbildung Klinische PsychologIn:
Der laut § 24 vorgeschriebene praktische fachliche Kompetenzerwerb ist mit 120 Einheiten Supervision und 76 Einheiten Selbsterfahrung zu ergänzen.
Ausbildung GesundheitspsychologIn:
Hier ist der laut § 15 PG vorgeschriebene praktische fachliche Kompetenzerwerb mit 100 Einheiten Supervision und 76 Einheiten Selbsterfahrung zu ergänzen.
Gerne bieten wir Ihnen sowohl Supervision und auch Selbsterfahrung begleitend zu Ihrem Praktikum dazu an. Bitte nehmen Sie bei Interesse hier Kontakt auf!
Sie absolvieren gerade das Psychotherapeutische Propädeutikum? Dann sind laut § 3 (2) 1 bzw. 2 50 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung sowie 20 Stunden praktikumsbegleitende Supervision zu absolvieren - auch hier helfen wir Ihnen gerne!
Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse hier!
Das Zivilrechts-Mediations-Gesetz (§ 29 ZivMediatG) sowie die Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung (Anlagen 1-4) sehen Einzel- sowie Gruppenselbsterfahrung als Teil der Ausbildung zum Mediator in Zivilrechtssachen vor.
Gerne begleiten wir Sie in Ihrer Mediationsausbildung in diesen Punkten! Für Termine für die Selbsterfahrung können Sie uns jederzeit hier kontaktieren.
Für die Ausbildung zur Lebens- und SozialberaterIn bieten wir neben der erforderlichen Supervision und Selbsterfahrung auch das Modul der Krisenintervention an, welches ebenfalls per Ausbildungsgesetz vorgeschrieben ist. Termine für die Krisenintervention, Supervision und Selbsterfahrung können gerne hier angefragt werden.